Der monatliche Beitrag für die teilnehmenden Nutznießer wird Ihnen als Gesamtsumme zum letzten Tag des Monats in Rechnung gestellt. Dieser Betrag muss von der Einrichtung, dem Unternehmen oder der juristischen Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, spätestens bis zum 15. des Folgemonats beglichen werden. Beratung